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Verlustvortrag im Studium

Abschlusskappe in einer Vase mit Geldmünzen

Studenten können in vielen Fällen ihre Studienkosten als Verlustvortrag geltend machen und so später enorme Steuerbeiträge sparen.

Was ist ein Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag dient dem Zweck, Verluste innerhalb eines Steuerjahres in die nächsten Jahre zu übertragen und steuerlich geltend zu machen (§10d EStG).

Hierfür müssen die Verluste höher als die Einnahmen sein, wie es bei Studenten häufig der Fall ist. Studienausgaben wie Fahrtkosten oder Lehrmaterialien können in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, allerdings verdienen Studenten häufig weitaus weniger als den Steuerfreibetrag von 9.744 Euro jährlich (Stand 2021). Es wird keine Einkommensteuer gezahlt und somit können die Ausgaben vom Studium auch nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Durch einen Verlustvortrag können die Verluste Jahr für Jahr in die Zukunft verschoben und summiert werden, bis das Studium beendet und eine Beschäftigung aufgenommen wird.

Übersteigt das Gehalt dann später im Beruf den Steuerfreibetrag (9.744 Euro jährlich), kann dies eine wesentliche Steuererstattung zur Folge haben. Nun werden nämlich die angesammelten Verluste mit dem Jahreseinkommen verrechnet, sodass sich die Steuerlast reduziert.

Beispielrechnung zum Verlustvortrag im Studium

Angenommen ein Student studiert 3 Jahre lang ohne nennenswertes Einkommen. In dieser Zeit trägt er dem Finanzamt jährlich seine Verluste vor, wodurch das Finanzamt ihm im Ergebnis Verluste in Höhe von 10.000 Euro einräumt.

Nach dem Studium beginnt der Student einen Job mit einem zu versteuernden Einstiegsgehalt von 30.000 Euro jährlich. Da dem Studenten allerdings die Verluste in Höhe von 10.000 Euro vom seinem Gehalt abgezogen werden, muss er lediglich 20.000 Euro versteuern.

Welche Studienkosten kann ich angeben?

In einem Verlustvortrag können Studenten ihre Werbungskosten in Verbindung mit dem Studium angeben. Hierzu gehören die folgenden Ausgaben in unbegrenzter Höhe:

  • Semester- und Rückmeldungsgebühren
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Fachliteratur
  • Lehrgangs-, Studien- und Schulgebühren
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung z.B. bei einem Praktikum oder einer Exkursion
  • Zinsen für einen Bildungskredit oder Studienkredit
  • Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Ausbildungsort

Weiterführende Informationen dazu unter Werbungskosten des Studiums in der Steuererklärung.

Wer kann einen Verlustvortrag geltend machen?

Die aktuelle Rechtslage erlaubt es lediglich Studenten in der Zweitausbildung, einen Verlustvortrag anzustreben. Als Zweitausbildung gelten gemäß § 9 Abs. 6 EStG

  • Masterstudium,
  • Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung,
  • Promotion,
  • zweite Berufsausbildung und
  • duales Studium.

Wie kann ich den Verlustvortrag beantragen?

Um von dem Verlustvortrag Gebrauch zu machen, ist zuerst in der Steuererklärung ein Kreuz bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ zu machen. Anschließend müssen die Werbungskosten in die richtige Anlage eingetragen werden.

Welche Anlage in der Steuererklärung brauche ich?

Für den Verlustvortrag wird die Anlage N in der Steuererklärung benötigt. Hier werden die Werbungskosten und alle Kosten, die auf eine berufliche Fortbildung zurückzuführen sind eingetragen.

Ohne Belege

Wer keine Belege für die angesammelten Werbungskosten während des Studiums hat, kann in einigen Fällen von den geltenden Pauschalbeträgen profitieren:

  • Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro jährlich
  • Fachliteratur: 80 Euro jährlich
  • Umzugspauschale: 820 Euro
  • Verpflegungspauschale (im Ausland): 22 bis 74 Euro pro Tag (Praktikum, Auslandssemester oder Exkursion)
  • Telefon-und Internetkostenpauschale: 20 Euro monatlich
  • Fahrtkostenpauschale: 30 ct pro Kilometer
  • Bewerbungskostenpauschale:  8,50 Euro, Online-Bewerbung 2,50 Euro
  • Kontoführungspauschale: 16 Euro jährlich

Tipp: Liegen die Ausgaben über diesen Beträgen sollten Belege gesammelt werden.

Kann ich meine Werbungskosten rückwirkend geltend machen?

Die Werbungskosten eines Studiums können mittels eines Verlustvortrags bis zu 4 Jahre nach Anfall des Verlustes geltend gemacht werden. Wurde noch keine Steuererklärung für eben dieses Jahr abgegeben, dann gilt sogar eine Frist von bis zu sieben Jahren rückwirkend.

Mehr zum Thema Steuer und Studium unter Steuererklärung im Studium.

Das Wichtigste in Kürze

Wie funktioniert der Verlustvortrag bei Studenten?

Sind die Ausgaben (in der Zweitausbildung) höher als die Einnahmen kann dies per Verlustvortrag für spätere Einkünfte nach dem Studium vorgemerkt werden, sodass die Verluste später mit den Einnahmen verrechnet werden. Hat ein Student bspw. 10.000 € Verluste während des Studiums und verdient danach 30.000 € im Jahr ergibt dies 20.000 € versteuerbares Einkommen, siehe Beispielrechnung.

Welche Kosten Verlustvortrag Studium?

Im Verlustvortrag können Studenten in Zweitausbildung Werbungskosten in Verbindung mit dem Studium geltend machen, also bspw. Fahrtkosten, Studien- und Schulgebühren, Kosten für Arbeitsmittel oder Zinsen für einen Bildungs- oder Studienkredit.

Titelbild: ITTIGallery/ shutterstock.com