Die Aussage des Berliner Verwaltungsgerichts, dass der BAföG-Satz nicht unter dem Regelbedarf des Bürgergelds liegen darf, birgt eine gewisse Brisanz – gerade in Zeiten knapper Kassen. Konkret bemängelten die Richter die finanzielle Hilfe für Studierende im Jahr 2021 als verfassungswidrig und die Berechnung als ungeeignet. Damit nicht genug, wurde auch gleich der Unterkunftsbedarf als zu pauschal bemessen einkassiert. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
Die Klage einer 29-jährigen Medizinstudentin aus Berlin (Charité) gegen den BAföG-Satz im Jahr 2021 ist zumindest in einem ersten Schritt von Erfolg gekrönt. Ob das Bundesverfassungsgericht, das über die Verfassungswidrigkeit der Gesetzesgrundlage entscheiden muss, ins gleiche Horn stößt, steht auf einem anderen Blatt.
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Signifikant zu niedrig
Die Berlin Richter sind zumindest davon überzeugt, dass der BAföG Grundbedarf im maßgeblichen Zeitraum „signifikant“ zu niedrig war. Die Grundlage für diese Einschätzung bildet der Bürgergeld-Regelsatz (damals noch Hartz IV) im Jahr 2021. Während Studierende mit 427 Euro im Monat auskommen musste, waren es bei einem erwachsenen Single im Bürgergeld-Bezug 446 Euro.
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Schwerwiegende Fehler
Der Vorwurf des Berliner Verwaltungsgerichts: In die Berechnung der BAföG-Sätze seien ungeeignete Referenzgruppen einbezogen und die verschiedenen Kostenarten nicht ausreichend differenziert worden. Oder in anderen Worten: Die Methodik hinter der BAföG-Berechnung weise „schwerwiegende Fehler“ auf.
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Reale Wohnkosten waren deutlich höher
Nicht besser schaut es mit Blick auf den Unterkunftsbedarf aus. Seinerzeit waren es 325 Euro. Allerdings lagen die Kosten bei 50 Prozent der Studierenden bei rund 351 Euro. 20 Prozent zahlten im Schnitt 400 bis 500 Euro und weitere 20 Prozent über 500 Euro. Die Differenz zwischen den einzelnen Studienorten lag bei bis zu 230 Euro. Diese „erheblichen regionalen Unterschiede“ seien nicht in die Kalkulation eingeflossen. Die Richter fordern daher, die durchschnittlichen Unterkunftskosten vor Ort als Maßstab zu nehmen.
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