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Steuererklärung als Student abgeben

Ein Haufen von Geldscheinen

Viele Studienkosten können steuerlich abgesetzt werden, daher kann eine Einkommensteuererklärung einem Studenten viel Geld sparen.

Was können Studenten von der Steuer absetzen?

Studenten können ihre Ausgaben entweder als Sonderausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hängt davon ab, ob sie sich in der Erst-oder Zweitausbildung befinden.

Zu den absetzbaren Studienkosten gehören bspw.:

  • Arbeitsmittel
  • Prüfungs- oder Semestergebühren
  • Fahrtkosten
  • Miete bei doppelter Haushaltsführung
  • Mehraufwendungen für Verpflegung

Tipp: Belege für solche Ausgaben solltest du unbedingt aufheben, wenn du sie von der Steuer absetzen möchtest!

Steuererklärung in der Erstausbildung

Studierende in der Erstausbildung können ihre damit verbundenen Ausgaben nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Als Erstausbildung sind im Studium lediglich Studienkosten als Sonderausgaben von 6.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Was gilt als Erstausbildung?

Damit eine Ausbildung als Erstausbildung anerkannt wird, muss sie gemäß § 9 Abs. 6 EStG die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Dauer der Ausbildung mindestens 12 Monate
  • Abschluss der Ausbildung durch Prüfung
  • Studium baut auf Ausbildung auf

Dies sind typische Erstausbildungen:

  • Bachelorstudium
  • Berufsausbildung
  • Erstes Staatsexamen
  • Gewechseltes Studium ohne vorangegangen Abschluss

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind Kosten, die der privaten Lebensführung zuzuschreiben sind. Hierzu gehören gemäß § 10 EStG u.a.:

  • Vorsorgeaufwendungen (für Angestellte und Beamte bis 1800 Euro steuerlich absetzbar; für Selbstständige bis 2.800 Euro absetzbar)
  • Kirchensteuer (in voller Höhe absetzbar)
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge (entsprechend des Zweckes in unterschiedlicher Höhe absetzbar)
  • Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind)
  • Studienkosten in der Erstausbildung (bis zu 6.000 Euro jährlich absetzbar)

Wichtig: Nur Studenten, die einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen und damit Einkünfte oberhalb des Grundsteuerfreibetrags von 9.744 Euro jährlich haben, können Sonderausgaben absetzen.

Steuererklärung in der Zweitausbildung

In der Zweitausbildung können Masterstudenten und Bachelorstudenten mit abgeschlossener Berufsausbildung sämtliche Studienkosten als Werbungskosten unbegrenzt steuerlich absetzen. Dies stellt gegenüber der Regelung zu Sonderausgaben einen wesentlichen Vorteil dar.

Was gilt als Zweitausbildung?

Die folgenden Ausbildungen gelten als Zweitausbildungen:

  • Masterstudium
  • Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • Promotion
  • Zweite Berufsausbildung
  • Duales Studium

Mehr zum Thema Werbungskosten im Studium unter Werbungskosten des Studiums in der Steuererklärung.

Wann müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

Ob ein Student dazu verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen, hängt von seinem Einkommen ab.

Keine Steuererklärung notwendig

Verdient ein Student zum Beispiel als 450-Euro-Jobber weniger als den Steuerfreibetrag von 9.744 Euro im Jahr (§ 32a EStG, Stand 2021), muss er grundsätzlich keine Steuererklärung einreichen.

Wann die Einkommenssteuererklärung für Studenten Pflicht ist

Unter den folgenden Gesichtspunkten ist eine Steuererklärung gesetzlich vorgeschrieben:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit liegen über dem Steuerfreibetrag für Studenten von 9.744 €
  • Mieteinnahmen/ Kapitaleinkünfte von über 9.744 € im Jahr
  • Student ist bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt, bzw. in VI Steuerklasse veranlagt
  • Student hat Steuerfreibeträge in seiner Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Studenten mit Gewerbeschein und Einnahmen aus Selbstständigkeit

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Steuererklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Bankdaten
  • Immaktrikulationsbescheinigung
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, etc.)
  • Spendennachweise
  • Belege über Studienausgaben

Welche Anlagen muss ich als Student ausfüllen?

Wenn Studenten eine Steuererklärung abgeben wollen, müssen je nach Situation folgende Anlagen ausgefüllt werden:

Mantelbogen:

Das sog. „Startformular“ muss jeder zwingend ausfüllen. In ihm werden u.a. Angaben zur Person und Kontoverbindung gemacht.

Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Anlage N wird benötigt, wenn ein Student sich in einem Angestelltenverhältnis gegen Gehalt befindet und Lohnsteuer bezahlen musste. Hier werden zudem Werbungskosten angegeben.

Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Diese Anlage betrifft Angaben zu selbstständigen Tätigkeiten und freien Berufen.

Anlage G für Einkünfte aus einem angemeldeten Gewerbe

Wenn ein Student außerhalb des Felds der freien Berufe selbstständig tätig ist, muss er ein Gewerbe anmelden. Alle Einkünfte und möglichen Ausgaben daraus muss er hier angeben.

Anlage Vorsorgeaufwand

Hier können Studenten Angaben zu ihrem Versicherungsstatus machen. Eventuelle Beiträge in die gesetzliche/private Krankenversicherung, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und weitere werden hierbei berücksichtigt.

Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Studenten ist diese Anlage nur relevant, wenn sie Einkünfte durch ihr Kapital haben, z.B. durch Aktien.

Wie die Einkommensteuererklärung abgeben?

Möchte man als Student eine Steuererklärung abgeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Formulare in Papierform

Die Formulare für die Steuererklärung können beim Finanzamt vor Ort abgeholt werden oder von der Website des Finanzministeriums heruntergeladen werden. Anschließend müssen sie dem Finanzamt wieder ausgehändigt werden, in den meisten Fällen empfiehlt sich dazu der Postversand.

Steuererklärung mit Elster

Ein weniger mühsamer Weg seine Steuererklärung anzufertigen, führt über das Online-Portal der deutschen Steuerverwaltungen „Elster“(kurz für „elektronische Steuererklärung“). Hierbei werden die benötigten Unterlagen online angefügt und die Angaben zum Schluss einem Plausibilitätscheck unterzogen, um ihre Genauigkeit zu überprüfen.

Steuerprogramm

Computerprogramme oder Apps stellen Fragen auf deren Grundlage die Formulare ausgefüllt werden. Per Klick werden diese dann nach Identifizierung des Einreichenden an das Finanzamt gesendet.

Wie ist die Abgabefrist für die Steuerklärung im Studium?

Die Abgabefrist der freiwilligen Steuerklärung für Studenten beträgt 4 Jahre. Wer für 2020 eine Steuerklärung anfertigen und abgeben möchte, kann dies bis zum 31.12.2024 tun.

Achtung: Ist ein Student aufgrund seines Einkommens zu einer Steuererklärung verpflichtet, muss er die Erklärung bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgeben.

Steuererklärung nicht gemacht: Strafe

Wer zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss mit Konsequenzen rechnen, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird (§ 46 EStG).

Wird eine Steuererklärung zu spät abgegeben, dürfen die Finanzämter einen Verspätungszuschlag fordern (§ 152 Abgabenordnung).

Wird die Steuererklärung gar nicht gemacht, werden die Einkommensverhältnisse vom Finanzamt geschätzt – großzügig zugunsten des Fiskus.

Verlustvortrag im Studium

Eine Steuererklärung im Studium lohnt sich auch, wenn man keine Einkünfte hat. Studenten in der Zweitausbildung können ihre Ausgaben der letzten 7 Jahre vom Finanzamt auf zukünftige Steuern angerechnet bekommen.

Dies erfolgt über einen Verlustvortrag, in dem Ausgaben während des Studiums festgehalten werden. Dieser Verlustvortrag wird vom Finanzamt bei zukünftigen Steuerverpflichtungen gegengerechnet. Studenten in der Erstausbildung können bisher keinen Gebrauch von dieser Regelung machen.

Detaillierte Informationen dazu unter Verlustvortrag im Studium.

Das Wichtigste in Kürze

Kann ich als Student Steuererklärung machen?

Ja, in der Erstausbildung können Studenten bis zu 6000 € (Sonderausgaben) von der Steuer absetzen, in der Zweitausbildung können Studienkosten (Werbungskosten) unbegrenzt abgesetzt werden. Verdienst du als Student mehr als 9.744 € im Jahr, dann bist du sogar dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Als Student eine Steuererklärung zu machen lohnt sich immer, auch wenn du noch keine Einkünfte hast, weil du nicht arbeitest. Deine Studienkosten abzusetzen erspart dir eine Menge an Steuern.

Titelbild: BurAnd/ shutterstock.com