Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die du als Auszubildender oder als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kannst. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, dir eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls deine Ausbildungsstätte zu weit von deinem Elternhaus entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird.
Inhaltsverzeichnis
Welche Ausbildung ist mit BAB förderungsfähig?
Grundsätzlich gilt die Förderung der Berufsausbildungsbeihilfe für Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Deine Berufsausbildung kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich stattfinden, muss jedoch in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden.
Darüber hinaus wird nur die erste Ausbildung gefördert, wobei es Sonderfälle gibt, wenn zum Beispiel deine erste Ausbildung nicht bis zum Ende abgeschlossen wurde. Eine weitere, zweite Berufsausbildung wird nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen gefördert. Schulische Ausbildungen werden nicht gefördert!
BAB auch für nachträglichen Abschluss und Praktikum
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe für Bildungsmaßnahmen zu erhalten, die der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss dienen und auch allgemeine Fächer zur beruflichen Eingliederung enthalten, solange diese nicht den Hauptteil der Lehrpläne ausmachen. Eine Bildungsmaßnahme, die mit einem Berufspraktikum verbunden ist, wird ebenfalls durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert.
Zuerst den Ausbildungsvertrag unterzeichnen
In jedem Fall ist es erforderlich, dass bereits ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde, bevor man Berufsausbildungsbeihilfe beantragt.
BAB Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen hauptsächlich in der finanziellen Bedürftigkeit und einer entsprechend weiten Entfernung zwischen deiner Ausbildungsstätte und deinem Elternhaus. (§ 60 SGB III)
Du bist finanziell bedürftig, wenn du deinen Lebensunterhalt, Fahrtkosten und andere Ausgaben nicht aus anderen Quellen decken kannst. Um Bedürftigkeit festzustellen, wird der gesetzliche Gesamtbedarf deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern und ggf. deines Partner gegenübergestellt und ermittelt, ob und in welcher Höhe dir BAB gezahlt wird. Dabei gelten für die Einkommen deiner Eltern und deines Partners natürlich entsprechende Freibeträge, um finanzielle Überlastungen zu vermeiden.
Wichtig ist, dass du keine anderen Leistungen beziehst, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vergleichbar sind. Dazu zählen z. B. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Ob die Entfernung zwischen deinem Elternhaus und der Ausbildungsstätte eine Berufsausbildungsbeihilfe rechtfertigt, hängt nicht von der Kilometeranzahl ab, sondern von der benötigten Wegezeit. Wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Ausbildungsstätte unter Berücksichtigung der günstigsten Verkehrsanbindung mehr als zwei Stunden in Anspruch nimmt, gilt die Entfernung als unzumutbar, und ein eigener Haushalt kann notwendig sein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass du die Ausbildung ohne übermäßigen zeitlichen Aufwand erreichen kannst. Die Voraussetzung der Entfernung zum Elternhaus entfällt, wenn du:
- bereits mindestens 18 Jahre alt bist
- verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst
- mit mindestens einem Kind zusammenlebst
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung deiner Eltern / deines Elternteils verwiesen werden kannst
Wie hoch ist die BAB?
In welcher Höhe die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Gesamtbedarf und dem zugrunde gelegten Einkommen ab, welches diesen Bedarf mindert. Bei (notwendig) auswärtiger Unterbringung richtet sich der Bedarf der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Bedarf für Studierende nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG.
Art des Bedarfs | Höhe |
---|---|
Grundbedarf | 442 € |
Mietzuschuss | 380 € |
Gesamt BAB Höchstsatz | 822 € |
Übernahme der Fahrtkosten
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Übernahme der tatsächlichen Kosten im Bereich der Fahrten zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung sowie der monatlichen Heimfahrt gelten nur bis zu einem Höchstbetrag von 476 Euro monatlich, wobei immer die günstigste Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bevorzugen ist.
Die Fahrtkosten werden zu Beginn der Leistungen ermittelt und gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum. Sollten sich Fahrpreisänderungen innerhalb des Bewilligungszeitraums ergeben, so werden diese nur berücksichtigt, wenn sie nicht geringfügig (unter 5 Euro) sind.
Sonstige Verkehrsmittel
Bei sonstigen Verkehrsmitteln, beispielsweise Pkw oder anderen motorisierten Kraftfahrzeugen (auch als Mitfahrer), werden die Kosten nach § 5 BRKG im Rahmen der Wegstreckenentschädigung mit 0,20 € pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt erstattet, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 130 Euro – in Einzelfällen bis zu 150 Euro. Monatlich gilt ebenfalls der Höchstbetrag von 476 Euro.
Arbeitslosengeld vor der berufsvorbereitenden Maßnahme
Hattest du vor Beginn der berufsvorbereitenden Maßnahme einen Arbeitslosengeld-Anspruch, der höher als der Bedarf der BAB ist, so erhältst du BAB in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Infolgedessen wird auch das neben der berufsvorbereitenden Maßnahme angerechnet, wie nach den Grundsätzen der Arbeitslosengeld-Einkommensanrechnung erfolgen würde, womit monatlich bei dir 165 € anrechnungsfrei bleiben.
Unterbringung im Wohnheim oder beim Ausbilder
Lebst du während deiner Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme in einem Wohnheim / Internat oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung, so beträgt die Berufsausbildungsbeihilfe nach § 61 Abs. 2 SGB III bzw. § 62 Abs. 3 SGB III 115 € für sonstige Bedürfnisse zzgl. der Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 Abs 1 SvEV: 313 €).
Kinderbetreuungskosten
Sowohl bei der Berufsausbildung, als auch bei der berufsvorbereitenden Maßnahme werden zudem im Bedarfsfall bis zu 160 € Kinderbetreuungskosten hinzugerechnet.
BAB berechnen
Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen BAB Rechner zur Verfügung. Damit lässt sich prüfen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Zu finden unter:
Wie lange bekommst du BAB?
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird solange gezahlt, wie die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Maßnahme vorgeschrieben dauert. Dabei sollte die Regelzeit für die Maßnahme nicht überschritten werden, da dies zur Einstellung der BAB vor Beendigung führen kann.
Welche Freibeträge beim Einkommen gelten?
Das anzurechnende Einkommen wird um bestimmte Freibeträge gemindert. Die Anrechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Freibeträgen soll für die Verhinderung finanzieller Härten garantieren. Folgende Freibeträge auf das Einkommen gelten für die Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe:
für | Freibetrag |
---|---|
Eltern (verheiratet / Lebenspartnerschaft und nicht getrennt lebend) | 2.540 € |
Elternteil (allein lebend) | 1.690 € |
Stiefelternteil | 850 € |
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, je | 770 € |
Liegt das Einkommen deiner Eltern oberhalb der Freibeträge, so werden von dem übersteigenden Betrag grundsätzlich 50% nicht angerechnet. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind können darüber hinaus 5% abgezogen werden, um den letztendlichen Anrechnungsbetrag für das Einkommen der Eltern zu ermitteln.
Kann ich BAB auch als Vorausleistung bekommen?
Wie auch beim BAföG gibt es bei der Berufsausbildungsbeihilfe die Möglichkeit, diese als Vorausleistung zu erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich deine Eltern beispielsweise weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen oder keine Auskünfte über ihr Einkommen geben. Um also den Verlauf deiner Ausbildung nicht zu gefährden, kannst du beantragen, die BAB als Vorausleistung vorerst ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens zu erhalten.
Automatische Prüfung der Unterhaltsansprüche gegen die Eltern
Nach einem Antrag auf BAB im Vorausleistungsverfahren wird die Agentur für Arbeit die Unterhaltsansprüche von dir gegen deine Eltern automatisch prüfen. Liegt ein Anspruch auf Unterhalt vor, wird die Agentur für Arbeit diesen Unterhalt von deinen Eltern einfordern, wenn es nötig ist, auch mit gerichtlicher Hilfe. Aus diesem Grund solltest du dir bewusst sein, dass durch den Antrag auf Vorausleistungen der Berufsausbildungsbeihilfe möglicherweise der Familienfrieden (noch mehr) gestört wird.
Wie beantragst du BAB?
Berufsausbildungsbeihilfe solltest du nach Möglichkeit bereits vor Beginn deiner Ausbildung beantragen, sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde. Der Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe entsteht erst ab dem Monat der Antragstellung, frühestens mit dem Beginn der Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme.
Am besten persönlich bei der Agentur für Arbeit
Einen entsprechenden Antrag bekommst du direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit und um die Bearbeitungszeiten aufgrund von Rückfragen zu verkürzen, ist eine persönliche Übergabe des BAB-Antrags zu empfehlen. Gegebenenfalls können hier bei einem Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch Unklarheiten ausgeräumt werden.
Hinweis: Es ist zwar auch möglich, später noch einen Antrag auf BAB zu stellen, jedoch musst du bedenken, dass dann frühestens ab Beginn des Monats der Beantragung Berufsausbildungsbeihilfe gewährt wird, so dass dir bei verspätetem Antrag eventuell Leistungen verloren gehen.
Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung
Beim Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe musst du folgende Unterlagen vorlegen bzw. dem Antrag beifügen:
- unterschriebenen Ausbildungsvertrag
- Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
- Mietvertrag (falls du eine eigene Wohnung beziehst)
- Nachweise über das Einkommen deiner Eltern vor zwei Jahren (Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise)
- bei Verheirateten / Lebenspartnerschaft: Nachweis über das Einkommen deines Ehegatten / Lebenspartners vor zwei Jahren (Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise)
Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird die Agentur für Arbeit dich darauf hinweisen.
Wo kann ich BAB beantragen?
In der heutigen Zeit sind fast alle Formulare zur Beantragung von Leistungen online verfügbar. So ist es natürlich auch möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe online zu beantragen. Hier geht es zum BAB Online Antrag:
Wiederholungsantrag / Weiterbewilligungsantrag
Für eine Weiterförderung musst du die Leistungen erneut beantragen. Um einen nahtlosen Übergang der Zahlungen nicht zu gefährden, solltest du eine mehrwöchige Bearbeitungsdauer des Folgeantrags bei der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen und die Unterlagen entsprechend rechtzeitig – vor Ablauf des Bewilligungszeitraums – einreichen.
Gibt es BAB auch für eine Ausbildung im Ausland?
Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung im Ausland mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, jedoch müssen hierzu zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden:
Bei teilweiser Ausbildung im Ausland
- wenn der Teil der Ausbildung im Ausland nicht länger als 1 Jahr dauert
- wenn der Teil der Ausbildung im Ausland im Hinblick auf die Gesamtdauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Maßnahme als angemessen erscheint
Bei vollständiger Ausbildung im Ausland
- wenn die Ausbildung im Ausland dem Berufsziel des Antragstellers besonders dienlich ist und
- amtlich bestätigt wird, dass die Ausbildung im Ausland einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist
Nutze BAB auf jeden Fall
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung, die nicht als Darlehen, sondern als voller Zuschuss gewährt wird. Aus diesem Grund solltest du dich unbedingt mit der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigen, wenn du eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in einem anderen Ort absolvieren möchtest. Mit den hier präsentierten Informationen erhältst du zudem die Möglichkeit, bereits vorher grob zu planen, ob und in welcher Höhe du mit dieser Leistung rechnen kannst.
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