Planst du einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, um dort zu studieren, ein Praktikum zu machen oder deine Abschlussarbeit zu schreiben? Oder denkst du vielleicht sogar darüber nach, deine komplette Studienzeit im Ausland zu verbringen? In allen Fällen besteht die Chance, dass der Staat deine Pläne mit BAföG-Leistungen unterstützt. Nachfolgend erfährst du, welche Voraussetzungen du im Einzelnen erfüllen musst, welche Zuschläge es bei der Auslandsförderung gibt und wo du AuslandsBAföG beantragst.
Inhaltsverzeichnis
AuslandsBAföG Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine BAföG-Förderung im Ausland (§ 5 BAföG) ist deine hinreichende Verbundenheit mit dem Inland, die z. B. dadurch zum Ausdruck kommt, dass du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann ein weiterer Grund sein oder der Umstand, dass du deine Schulzeit in Deutschland verbracht hast. Genaue Vorgaben macht das Gesetz an dieser Stelle nicht. Es findet vielmehr eine Einzelfallprüfung statt.
Studium muss gleichwertig sein
Darüber hinaus muss der Besuch der Ausbildungsstätte im Ausland dem Besuch deiner Ausbildungsstätte im Inland gleichwertig sein. Gemeint ist eine institutionelle Gleichwertigkeit. Als Student musst du also im Ausland eine Hochschule besuchen, die nach den Zugangsvoraussetzungen sowie Art, Inhalt und Abschluss der Ausbildung dem Studium an einer deutschen Hochschule entspricht.
Vorübergehend im Ausland studieren
AuslandsBAföG kommt nur dann in Betracht, wenn dein Auslandsstudium mindestens 6 Monate oder ein Semester dauert. Findet das Studium im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung der inländischen und ausländischen Hochschule statt, genügt eine Studiendauer von 12 Wochen.
Für Auslandsaufenthalte innerhalb der EU/Schweiz sind damit alle Voraussetzungen genannt.
Bei Aufenthalten außerhalb der EU/Schweiz kommen noch zwei weitere hinzu: Zum einen muss das Auslandsstudium zumindest zum Teil auf dein eigentliches Studium angerechnet werden können. Dass das der Fall ist, wird von den BAföG-Ämtern grundsätzlich angenommen. Zum anderen muss das Auslandsstudium deiner eigentlichen Ausbildung förderlich sein. Diese Voraussetzung ist z. B. dann erfüllt, wenn du zuvor mindestens ein Jahr in derselben Fachrichtung studiert hast.
Die Förderungsdauer bei einem vorübergehenden Auslandsstudium außerhalb der EU/Schweiz ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann sie bis zu 5 Semester betragen. Ein Studium innerhalb der EU/Schweiz wird auch länger gefördert. (Siehe dazu den nächsten Punkt.)
Gesamtes Studium im Ausland absolvieren
Ein komplettes Studium im Ausland wird nur dann gefördert, wenn du dir ein Land innerhalb der EU oder die Schweiz aussuchst. Außerhalb der EU/Schweiz gibt es maximal für ein Jahr AuslandsBAföG.
Zu beachten ist, dass bestimmte Gruppen ausländischer Studenten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen ein komplettes Studium in der EU/Schweiz gefördert bekommen.
Studium sieht Ausbildung im In- und Ausland vor
Zuweilen bieten deutsche und ausländische Hochschulen im Wege einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gemeinsam Studiengänge an, in denen sich Studienzeiten im In- und Ausland abwechseln (sog. integrierte Studiengänge). Im Unterschied zu sonstigen vorübergehenden Studienaufenthalten im Ausland genügt es hier für die Auslandsförderung, wenn die Auslandsaufenthalte lediglich 12 Wochen umfassen. In welchem Land das Studium beginnt, spielt keine Rolle.
Für die Förderungsdauer im Ausland gilt (abgesehen von der regulären Förderungshöchstdauer) keine besondere Begrenzung.
Abschlussarbeit im Ausland schreiben
Erfüllst du die obigen Voraussetzungen für eine Auslandsförderung, kannst du selbstverständlich auch deine Abschlussarbeit im Ausland schreiben. Was aber, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst? Für diesen Fall gibt es seit Sommer 2013 eine weitere Möglichkeit der Förderung einer Abschlussarbeit im Ausland, und zwar mit Inlands-BAföG (siehe dazu Verwaltungsvorschrift 5.2.4 zu § 5 BAföG). Zwei Voraussetzungen müssen dafür vorliegen: Zum einen darfst du während des Auslandsaufenthaltes ausschließlich im Inland eingeschrieben sein. Zum anderen muss das Vorhaben „Abschlussarbeit im Ausland“ in dein weiterhin förderungsfähiges Inlandsstudium eingebunden sein.
Die Förderungsdauer beträgt maximal 12 Monate.
Praktikum ins Ausland
Ein Praktikum im Ausland ist nach § 5 Abs. 5 BAföG immer nur dann förderungsfähig, wenn es sich um ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum handelt, das deinem Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist. Letztere Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn du zuvor mindestens ein Jahr in dem Studiengang eingeschrieben warst, für den du das Praktikum absolvieren musst. Du kannst das Praktikum in einem Land deiner Wahl ableisten.
Die Förderungsdauer beträgt maximal ein Jahr.
Zuschläge zum üblichen BAföG-Bedarf
Neben den üblichen Bedarfssätzen, die du vom Inlands-BAföG kennst (-> BAföG-Bedarf), umfassen die Leistungen beim AuslandsBAföG eine (teilweise) Erstattung der Studiengebühren, eine Reisekostenpauschale und einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung. Darüber hinaus gibt es bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU/Schweiz zuweilen einen Auslandszuschlag. Dein Bedarf fällt also höher aus als beim Inlands-BAföG. Wie bei diesem ist der Bedarf allerdings nicht identisch mit deinem Förderbetrag. Zuvor wird ggf. noch Einkommen und Vermögen angerechnet (-> Einkommensanrechnung, -> Vermögensanrechnung).
Da der Bedarf höher ist als beim Inlands-BAföG, kann es sein, dass du im Ausland zumindest etwas BAföG erhalten kannst, selbst wenn du im Inland keines bekommst, weil deine Eltern zu viel verdienen.
Erstattung von Studiengebühren
Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden in Höhe von maximal 5.600 Euro (4.600 Euro bis zum 31.07.2022) für insgesamt ein Studienjahr übernommen. Voraussetzung ist, dass du dich zuvor um einen Erlass oder eine Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hast. Die Förderung erfolgt als Vollzuschuss. Wer darüber hinaus von Studiengebühren entlastet werden will, muss darlegen, warum er seine Ausbildung oder ein besonderes Studienvorhaben nur an der gewählten Hochschule durchführen kann. (§ 3 BAföG-AuslandszuschlagsV)
Reisekostenzuschlag
Für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ist ein Zuschlag in Form einer Reisekostenpauschale vorgesehen. Diese beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden. (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagsV)
Zuschlag für die Krankenversicherung (§ 5 AuslandszuschlagsVO)
Entstehen Zusatzkosten für deine Krankenversicherung im Ausland, kannst du einen Zuschlag zur Krankenversicherung in Höhe von bis zu 94 Euro (84 Euro bis zum 31.07.2022) erhalten. Gehst du nur vorübergehend ins Ausland, gibt es den Zuschlag zusätzlich zum Krankenversicherungszuschlag, der dir im Rahmen des Inlands-BAföG gezahlt wird, denn du bist im Inland weiterhin versicherungspflichtig. Absolvierst du dein Studium komplett im Ausland, gibt es den Zuschlag nur fürs Ausland. Privat Versicherte erhalten den vollen Zuschlag nur dann, wenn sie eine Vollversicherung abgeschlossen haben, bei einer Teilversicherung fällt der Zuschlag ggf. geringer aus. Der Zuschlag zur Krankenversicherung wird zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet. (§ 5 BAföG-AuslandszuschlagsV)
Auslandszuschlag (§ 2 AuslandszuschlagsVO)
Wenn du außerhalb der EU/Schweiz studierst, kommt zu den anderen Zuschlägen ggf. noch ein länderspezifischer Auslandszuschlag hinzu. Dieser soll einen Ausgleich für den Fall bieten, dass die Kaufkraft der nach dem Gesetz gewährten Leistungen im gewählten Ausland unter deren Kaufkraft im Inland liegt. Wie hoch der monatliche Zuschlag für ein konkretes Land ist, erfragst du am besten beim zuständigen AuslandsBAföG-Amt (dazu unten).
Wie es nach dem Auslandsaufenthalt mit BAföG im Inland weitergeht (§ 5a BAföG)
Setzt du dein Studium nach dem Auslandsaufenthalt in Deutschland fort, fragst du dich womöglich, wie sich die Auslandsförderung auf dein Inlands-BAföG auswirkt. Die Antwort ist in § 5a BAföG zu finden. Die Vorschrift sieht vor, dass die Zeit des Auslandsstudiums beim Inlands-BAföG im Umfang von bis zu einem Jahr unberücksichtigt bleibt. Konkret heißt das: Wenn du ein Semester oder ein Jahr im Ausland warst und anschließend in Deutschland weiterstudierst, ist die Situation im Inland für dich förderungsrechtlich so, als wärst du gar nicht weg gewesen: Die Semesterzählung beim BAföG läuft ohne das oder die Auslandssemester weiter.
Das gilt selbst dann, wenn du gegen Ende des Studiums im Ausland bist und dort die Förderungshöchstdauer überschreitest. Faktisch wirst du also im Ausland im Umfang von bis zu einem Jahr zusätzlich gefördert. In diesem Umfang findet keine Anrechnung auf dein Studium in Deutschland statt. Unerheblich ist dabei, ob du im Ausland BAföG erhalten hast oder nicht.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn dein Studiengang den Auslandsaufenthalt zwingend vorschreibt. Dann zählt der Auslandsaufenthalt auch förderungsrechtlich als „normale“ Studienzeit.
Auch greift die Folge des § 5a BAföG dann nicht ein, wenn du für deine Abschlussarbeit im Ausland Inlands-BAföG erhältst.
Auslands-BAföG beantragen (§§ 45 Abs. 4, 46 Abs. 5 Nr. 1 BAföG)
Die Förderung im Ausland solltest du möglichst ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt beantragen. Zuständig ist nicht dein „normales“ BAföG-Amt, sondern ein anderes BAföG-Amt irgendwo in Deutschland. Welches genau, darüber entscheidet das Land, das du dir für dein Auslandsstudium ausgesucht hast. Auf der Website www.bafög.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kannst du dir über die Auswahl der Zielländer in einer Weltkarte die zuständigen Auslands-BAföG-Ämter anzeigen lassen.
Wenn du im Vorfeld schon mal in Erfahrung bringen willst, ob du im Ausland überhaupt förderungsfähig bist, kannst du einen sog. Antrag auf Vorabentscheid stellen. Entschieden wird in diesem Fall allerdings nur über das Ob der Förderung, nicht über die Höhe.
Welche Unterlagen du im Einzelnen deinem Antrag beilegen musst, erfragst du am besten beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt.
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