Aus § 7 Abs. 1a BAföG ergibt sich die Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums nach dem Erwerb eines Bachelor. Nachfolgend erfährst du, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, und was sonst in Bezug auf die BAföG-Förderung eines Masterstudiums wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für BAföG im Master
Folgende drei Vorgaben musst du neben den üblichen Voraussetzungen für BAföG erfüllen, um BAföG im Masterstudium erhalten zu können (§ 7 Abs. 1a BAföG):
- Bachelor liegt vor aber noch kein anderer Masterabschluss
- Masterstudium ist berufsqualifizierend
- Bei Beginn noch nicht 45 Jahre alt
Du kannst einen Bachelor vorweisen
Ein Masterstudium soll nur dann unproblematisch gefördert werden, wenn es als Teil des gestuften Ausbildungssystems absolviert wird. Du musst also einen Bachelor vorweisen können. Auch zwei Bachelor sind möglich. Hast du dagegen (auch) einen anderen Hochschulabschluss, z. B. ein Diplom oder Staatsexamen, kommt eine Förderung nicht in Betracht, denn diese Abschlüsse haben nichts mit dem gestuften Ausbildungssystem zu tun.
Zeugnis oder Bescheinigung notwendig
Den Bachelor weist du idealerweise mit deinem Bachelorzeugnis nach. Es genügt aber auch eine Bescheinigung der Hochschule, dass du alle Prüfungsleistungen mit Erfolg erbracht hast.
Tipp: BAföG im Master ist auch dann möglich, wenn du das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen hast, die Hochschule dir aber die vorläufige Immatrikulation in einen Masterstudiengang ermöglicht. Das Bachelorzeugnis kannst du dann innerhalb eines Jahres beim BAföG-Amt nachreichen.
Vorbehalt der Rückforderung
Für den Fall, dass dir der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums wider Erwarten nicht gelingt, sichert sich das BAföG-Amt ab, indem es die Förderbeträge für das Masterstudiums unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung leistet und die Förderung ohne nachgewiesenen Bachelor auf 12 Monate beschränkt.
Masterstudium ist berufsqualifizierend
Das Masterstudium muss auf einem Bachelorstudium aufbauen und berufsqualifizierend sein. Ein fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor- und Masterstudium ist aber nicht erforderlich.
Masterstudium vor deinem 45. Geburtstag
Bei Studienbeginn darfst du noch keine 45 Jahre alt sein. Ausnahmen lässt das Gesetz nur unter engen Voraussetzungen zu. Diese sind in § 10 Abs. 3 BAföG geregelt. Danach kann trotz überschrittener Altersgrenze mit einer Förderung rechnen, wer z. B.
- aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der Erziehung von Kindern unter 10 Jahren, gehindert war, das Masterstudium rechtzeitig zu beginnen, oder
- die Zugangsvoraussetzungen für das Bachelorstudium auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat und unverzüglich nach Erwerb des Bachelor mit dem Masterstudium beginnt, oder
- das Bachelorstudium ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung allein aufgrund seiner beruflichen Qualifikation aufnehmen konnte und unverzüglich nach Erwerb des Bachelor mit dem Masterstudium beginnt.
Du kannst vom BAföG-Amt vorab prüfen lassen, ob du trotz überschrittener Altersgrenze BAföG für ein Masterstudium erhalten kannst. Über die Höhe des Förderbetrages erfährst du dabei allerdings nichts. Es wird nur darüber entschieden, ob eine Förderung möglich ist. An seine Entscheidung ist das Amt dann ein Jahr lang gebunden.
Wurde das 45. Lebensjahr überschritten kommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG infrage.
Kann ich im Vorfeld prüfen ob mein Master-Studium förderungsfähig ist?
Du kannst im Vorfeld des Masterstudiums vom BAföG-Amt auch prüfen lassen, ob das anvisierte Studium als solches förderungsfähig ist (§ 46 Abs. 5 Nr. 2 BAföG). Dabei musst du angeben, in welcher Fachrichtung und an welcher Hochschule du studieren willst.
Zuständig ist das BAföG-Amt, das für diese Hochschule zuständig ist bzw. deine primäre Studienortpräferenz. Auch hier gilt: Über die BAföG-Höhe erfährst du durch den Vorabentscheid nichts. Das BAföG-Amt entscheidet nur darüber, ob eine Förderung überhaupt möglich ist. An seine Entscheidung ist es dann ein Jahr lang gebunden.
Bekomme ich in der Übergangszeit zwischen Bachelor und Master BAföG?
Förderungsende beim Bachelorstudium
Die Förderung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem dir die Abschlussnote bekannt gegeben wird. Voraussetzung ist, dass diese Mitteilung in den 2 Monaten nach Ablauf des Monats mit der letzten Prüfungsleistung erfolgt. Tut sie das nicht, endet die Förderung auch ohne Mitteilung der Abschlussnote (§ 15b Abs. 3 BAföG).
Förderungsbeginn beim Masterstudium
Die Förderung des Masterstudiums beginnt nach § 15b Abs. 1 u. 2 BAföG, sobald du dich (ggf. nur vorläufig) in einen Masterstudiengang immatrikuliert hast und den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums nachweisen kannst. Dabei musst du nicht zwingend das Abschlusszeugnis vorlegen.
Es genügt eine Bescheinigung der Hochschule, dass du alle Prüfungsleistungen mit Erfolg erbracht hast. Bei vorläufiger Immatrikulation in einen Masterstudiengang kannst du das Zeugnis sogar innerhalb von 12 Monaten nachreichen.
Achtung: Da BAföG nur auf Antrag und nicht rückwirkend geleistet wird, muss spätestens in dem Monat, in dem das Masterstudium beginnt, auch der BAföG-Antrag vorliegen. Am besten, du stellst den Antrag sogar schon im Monat davor.
Liegt nämlich zwischen dem Ende der Förderung des Bachelorstudiums und dem Beginn des Masterstudiums nur ein Monat, wird das Masterstudium schon ab diesem Zwischenmonat gefördert, sofern der Antrag bereits in diesem Monat beim BAföG-Amt eingereicht wurde.
Wie viel BAföG im Master bekomme ich?
Der Bedarf im Master-Studium unterscheidet sich nicht vom Förderbetrag im Bachelor – somit kannst du als BAföG-Höchstsatz bis zu 992 Euro im Monat bekommen, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und darüber hinaus eigenständig krankenversichert bist:
bei Eltern | eigener Hausstand | |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 € | 475 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
Höchstbetrag ohne KV/PV | 534 € | 855 € |
KV-Zuschlag* | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag* | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz | 671 € | 992 € |
Der hier dargestellte Höchstsatz gibt den Betrag an, den du maximal als BAföG-Förderung im Master erhalten kannst. Durch Anrechnung von Einkommen und Vermögen kann sich die Förderung durchaus verringern.
Wie lange wird BAföG im Master gezahlt?
Maßgeblich für die Förderungshöchstdauer bei einem Masterstudium ist – wie bei einem Bachelorstudium auch – die Regelstudienzeit des konkreten Studiengangs. Bei Masterstudiengängen sind dies üblicherweise 2, 3 oder 4 Semester (§§ 15, 15a BAföG). Verzögert sich dein Studium, kannst du ausnahmsweise länger BAföG erhalten, wenn einer der in § 15 Abs. 3 BAföG genannten Verzögerungsgründe vorliegt, du also z. B. länger krank warst oder ein Kind bekommen hast.
Verzögert sich dein Studium aus Gründen, die nicht gesetzlich anerkannt sind, bleibt dir noch der Notanker der Hilfe zum Studienabschluss, um deinen Lebensunterhalt in der Abschlussphase des Studiums zu sichern. Diese wird allerdings nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt.
Fachrichtungswechsel während des Masterstudiums möglich?
Ein Fachrichtungswechsel ist bei einem Masterstudium nicht einfach so möglich. Stellst du also fest, dass das gewählte Masterstudium nicht deinen Neigungen entspricht, oder bist du überfordert und wechselst deshalb in einen anderen Masterstudiengang, ist eine Förderung in diesem anderen Studiengang nicht mehr möglich (§ 7 Abs. 1a Satz 2 BAföG). Anders sieht es aus, wenn dich ein sogenannter unabweisbarer Grund nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG dazu zwingt, das bisherige Studium aufzugeben.
Beispiel: Du studierst Chemie und während des Studiums tritt erstmals eine Allergie gegen chemische Substanzen auf, die eine spätere Ausübung des angestrebten Berufs unmöglich macht. In so einem Fall kannst du auch in einem anderen Masterstudiengang noch gefördert werden.
Bekomme ich BAföG für ein Masterstudium im Ausland?
Die Förderung eines kompletten Masterstudiums im Ausland kommt nur dann in Betracht, wenn du dir einen Mitgliedstaat der EU oder die Schweiz für das Studium aussuchst (§ 5 BAföG). Entscheidest du dich für einen Staat außerhalb der EU/Schweiz, ist die Förderung maximal für ein Jahr möglich.
Wie erfolgt die Rückzahlung des BAföG?
Egal, ob du BAföG für ein Bachelor- oder Masterstudium beziehst: Die Förderbeträge erhältst du jeweils zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen. Dieses Darlehen fordert das Bundesverwaltungsamt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des jeweiligen Studiengangs von dir zurück, unabhängig davon, ob du zu dieser Zeit immer noch oder wieder studierst. Mehr dazu unter BAföG-Rückzahlung
Die Rückzahlungsraten für das Bachelorstudium werden also auch dann fällig, wenn du gerade mitten im Masterstudium steckst. Bei geringem Einkommen kannst du allerdings beantragen, dass die BAföG-Rückzahlung für jeweils ein Jahr aufgeschoben wird (§§ 17 Abs. 2 Satz 1, 18 ff. BAföG).
Bildungskredit fürs Masterstudium
Falls du keinen BAföG-Anspruch hast oder die Höhe nicht reicht, steht dir zur Finanzierung deines Masterstudiums auch der Bildungskredit des Bundes zur Verfügung. Die Konditionen sind hier schlechter als beim BAföG, aber immer noch vergleichsweise gut, wenn man sie mit den Konditionen anderer Studienkredite vergleicht. Selbst wenn du den Kredit bereits für dein Bachelorstudium in Anspruch genommen hast, kannst du ihn für den Master erneut in voller Höhe beantragen.
Das bedeutet: Über einen Zeitraum von 24 Monaten kannst du bis zu 300 Euro pro Monat erhalten. Auch höhere Einmalzahlungen sind möglich, was praktisch ist, wenn du dir z. B. einen neuen Computer kaufen willst.
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