Um überhaupt die BAföG Förderung zu ermitteln, wird dein eigenes Einkommen, (falls vorhanden) deines Ehegatten und zu guter Letzt deiner Eltern angerechnet. Hierbei ist darauf zu achten, dass für dich das aktuelle Einkommen zu Grunde gelegt wird, bei deinem Ehegatten und den Eltern aber das Einkommen des vorletzten Veranlagungszeitraumes vor dem BAföG-Antrag.
Aus Sicht des Gesetzgebers erfolgt dies vor dem Hintergrund, dass bei dir durch die laufende Ausbildung das Einkommen schwanken kann, bei dem Ehegatten und den Eltern aber von einem konstanten Einkommen ausgegangen wird.
Warum einen Aktualisierungsantrag stellen?
Sollte es nicht so sein, dass das beim BAföG-Antrag angegebene Einkommen konstant geblieben ist und ein Elternteil wesentlich weniger verdient als noch vor zwei Jahren oder gar arbeitslos ist, so kannst du mit dem Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG beantragen, dass abweichend von der Regel für den entsprechenden Elternteil das Einkommen des Bewilligungszeitraumes zu Grunde gelegt wird.
Normalerweise wird nur dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum berücksichtigt und das deiner Eltern nicht, sondern eben für das vorletzte Kalenderjahr. Bei Bewilligungszeitraum 2022 / 2023 wird also das elterliche Einkommen aus 2020 berücksichtigt.
Hinweis: Der Aktualisierungsantrag macht nur Sinn, wenn es sich wirklich um ein wesentlich niedrigeres Einkommen handelt und durch die Berücksichtigung des vorletzten Veranlagungszeitraumes deutliche Nachteile in der Bedarfsermittlung für dich als BAföG-Antragsteller entstehen würden.
Unterschied von mindestens 10 Euro
Ein wesentlich niedrigeres Einkommen liegt vor, wenn sich ein Unterschied von mindestens 10 Euro in deinem errechneten BAföG-Bedarf ergeben würde.
Der Aktualisierungsantrag wird vor dem Hintergrund gestellt, dass auch der Elternteil den Unterhalt aufbringen kann, der in der Bedarfsermittlung errechnet wird, was natürlich nicht möglich wäre, wenn das Einkommen gravierend niedriger ist als im vorletzten Bewilligungszeitraum.
Berechnungsbeispiel
Für den Bewilligungszeitraum 2022 / 2023 würde von dir das aktuelle Einkommen (Prognose), vom Ehegatten oder Lebenspartner und dann der Eltern (in dieser Reihenfolge!) das Einkommen aus dem Veranlagungszeitraum 2020 bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Liegt ein Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG vor, da dein Vater z.B. arbeitslos geworden ist, so wird im Bewilligungszeitraum dein aktuelles Einkommen, das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und deiner Mutter aus 2020 und das aktuelle Einkommen im Bewilligungszeitraum deines Vaters zu Grunde gelegt.
Ein besonderes Augenmerk ist aber darauf zu richten, dass im Gegensatz zum Antragsteller nicht nur das tatsächliche Einkommen des Vaters im Bewilligungszeitraum (Regel 12 Monate) einbezogen wird, sondern auch das Einkommen, welches in den Jahren erzielt wurde oder wird, die in den Bewilligungszeitraum fallen (§ 24 Abs. 4 i.V. m. Abs. 3 BAföG).
Zuflussprinzip entscheidend
Unabhängig hiervon ist aber, für welchen Zeitraum das Einkommen erzielt wurde. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip, also der Zeitraum, in dem das Einkommen zugeflossen ist.
Umfassende Informationen zur Ermittlung und Anrechnung von Einkommen und Vermögen kannst du unter
nachlesen.
Antrag auf Aktualisierung des Einkommens
Der Aktualisierungsantrag erfolgt mit dem Formblatt 7, in dem von dir als Antragsteller versichert wird, dass sich das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und/oder des Elternteils wesentlich im Vergleich zum vorletzten Veranlagungszeitraum verringert hat.
Damit sich das zuständige BAföG-Amt ein Bild über diese Änderung machen kann, muss von dem betroffenen Ehegatten oder Elternteil trotzdem das ursprüngliche Formblatt 3 mit abgegeben werden, in dem die Einkommensverhältnisse aus dem vorletzten Veranlagungszeitraum ersichtlich sind.
Formulare
Direkt zum Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) und zur Einkommenserklärung (Formblatt 3) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Vorbehalt der Rückforderung bei Abweichungen
Stimmt das Amt dem Antrag zu, da es sich auf deine Angaben verlassen muss, so wird unter Vorbehalt der Rückforderung ein höherer Förderungsbetrag ausgezahlt. Unter dem Vorbehalt der Rückforderung bedeutet dabei, dass das Amt später die Angaben, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen, genau prüft.
Sollten nun Abweichungen zwischen den Nachweisen und deinen Prognosen auftreten, wird das Amt die zu viel gezahlten Beträge von dir zurückfordern. Hast du dann nicht genug Geld zur Verfügung, um diesen Betrag zurückzuzahlen, so kannst du diesen entweder in Raten tilgen oder das BAföG-Amt wird diesen mit zukünftigen Auszahlungen verrechnen.
Wichtig: In diesem Fall bleiben die Eltern mit ihren gemachten Angaben außen vor und es kann auch kein rückwirkender Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend gemacht werden.
Entwicklung des Einkommens im Bewilligungszeitraum
Entwickelt sich das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners oder des Elternteils im Bewilligungszeitraum positiv, sodass das Einkommen unerwartet steigt oder es gar noch niedriger wird, so muss dies dem BAföG-Amt sofort mitgeteilt werden (§ 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I).
Sofortige Meldung erforderlich
Hier kann nicht bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes gewartet werden, es sei denn, die Verhältnisse werden erst dann bekannt. Das BAföG-Amt ändert den Bescheid, der anhand der aktuell mitgeteilten Daten erstellt wurde, und zwar rückwirkend zu Beginn des Bewilligungszeitraumes.
Die Folgen daraus sind, dass bei einem höheren Einkommen als prognostiziert eine Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge erfolgt aber bei einem niedrigeren Einkommen als erwartet, eine höhere Auszahlung, also Nachzahlung zu Gunsten des Antragstellers fällig wird (§ 53 Satz 2 BAföG i.V.m. § 50 Abs. 1 SGB X).
Die neu berechnete Förderung durch BAföG wird nun unter dem Vorbehalt der Rückforderung an den Antragsteller ausgezahlt.
Das Wichtigste in Kürze
Wann Aktualisierungsantrag BAföG?
Ein Aktualisierungsantrag wird notwendig bei entscheidender Veränderung des von dir angegebenen Einkommens deiner Eltern, deines Ehegatten oder von dir selbst.
Wer muss Formblatt 7 ausfüllen?
Das Formblatt 7 ist der BAföG Aktualisierungsantrag. Es muss vom BAföG-Beziehenden ausgefüllt und an das BAföG-Amt geschickt werden, wenn sich die eigenen Einkommensverhältnisse sowie die der Eltern und des Ehegatten verändert haben.
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Zuletzt aktualisiert: 18.08.2022