Steht fest, dass du die BAföG Voraussetzungen erfüllst, möchtest du natürlich wissen, mit wie viel Geld du monatlich rechnen kannst. Um dies herauszufinden, musst du zunächst deinen Bedarf ermitteln. Das ist der Förderbetrag, der dir maximal zusteht – dein BAföG-Höchstsatz. Auf ihn wird möglicherweise anschließend noch Einkommen und Vermögen angerechnet.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel BAföG bekomme ich?
Welche der unten stehenden Bedarfstabellen für dich gilt, richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte, die du besuchst, und der dort absolvierten Ausbildung. Die konkrete BAföG Höhe wiederum hängt davon ab, ob du während der Ausbildung bei deinen Eltern wohnst oder nicht und ob du selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert bist oder nicht. Aus den folgenden Bestandteilen setzt sich der BAföG Höchstsatz zusammen:
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Grundbedarf
Der Grundbedarf ist ein gesetzlich vorgegebener Betrag, für dessen Höhe die Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte maßgeblich ist (§ 12 BAföG, § 13 BAföG). Bei bestimmten Schülern ist im Grundbedarf außerdem ein Beitrag zu den Wohnkosten enthalten, ohne dass dies im Gesetz allerdings ausdrücklich erwähnt wird. Betroffen sind die BAföG Bedarfs-Tabellen, in denen keine Wohnpauschale enthalten ist.
Wohnpauschale
Die Wohnpauschale erhalten
- Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien,
- Schüler(innen) an Abendgymnasien und Kollegs sowie
- Schüler(innen) in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Die Höhe der Wohnpauschale ist davon abhängig, ob die Auszubildenden während der Ausbildung bei ihren Eltern wohnen (59 €) oder nicht (380 €).
Wohnst du zwar nicht mit deinen Eltern unter einem Dach, aber in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, wirst du genauso behandelt wie Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen und erhältst entsprechend die niedrigere Wohnpauschale.
Hinweis: Bestimmte Studenten- und Schülergruppen, deren anteilige angemessene Wohnkosten höher sind als die Wohnpauschale bzw. der im Grundbedarf enthaltene Beitrag zum Wohnen können ggf. einen Wohnkostenzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II beantragen. Für Studierende siehe dazu Bürgergeld für Studierende.
Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ein Anspruch auf den Zuschlag zur Krankenversicherung (KV-Zuschlag) und Pflegeversicherung (PV-Zuschlag) besteht nur, wenn du nachweislich selbst beitragspflichtig versichert bist. Besteht dagegen eine Familienversicherung über deine Eltern oder Ehepartner/Lebenspartner, gibt es den Zuschlag nicht.
BAföG Höchstsatz für Studenten
Der reguläre BAföG-Höchstsatz für Studenten beträgt mit der BAföG Erhöhung 2024 nun 992 € und ist der Maximalbetrag, den du als Student erhalten kannst, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und selbst schon beitragspflichtig krankenversichert bist. Er setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, Wohnpauschale und den Zuschlägen zur Krankenversicherung (KV-Zuschlag) und Pflegeversicherung (PV-Zuschlag):
bei Eltern | eigener Hausstand | |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 € | 475 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
Höchstbetrag ohne KV/PV | 534 € | 855 € |
KV-Zuschlag* | 102 € | 102 € |
PV-Zuschlag* | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz | 671 € | 992 € |
Quelle: § 13 BAföG und § 13a BAföG sowie das 27. BAföG Änderungsgesetz (Entwurf)
BAföG Höchstsatz für Schüler
Für Schüler richten sich Anspruch und Bedarf nach der jeweiligen Schulart, so dass die Höchstbeträge unterschiedlich ausfallen. So liegt der aktuelle BAföG-Höchstsatz für Schüler mit eigenem Hausstand je nach Schulart zwischen 803 € und 959 € und bei Schülern, die noch bei ihren Eltern wohnen zwischen 413 € und 635 €, jeweils inkl. der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Bei beitragsfreier Familienversicherung verringern sich die Bedarfssätze entsprechend um 137 €.
Die einzelnen Ansprüche und Bedarfssätze findest du unter Schüler BAföG.
BAföG-Bedarf bei Praktikum
Sofern ein Praktikum überhaupt förderungsfähig ist, richtet sich die Höhe des Bedarfs nach der Art der Ausbildungsstätte, die das Praktikum in ihren Ausbildungsbestimmungen vorschreibt (§ 14 BAföG). Es gelten also die Beträge der einschlägigen obigen Tabelle.
Im Artikel BAföG bei Praktikum erfährst du Genaueres zur Förderung von Praktika.
Wann gibt es Kinderbetreuungszuschlag?
Wenn du mit mindestens einem eigenen oder (adoptierten) Kind unter 14 Jahren zusammenlebst, erhöht sich dein Bedarf um einen Kinderbetreuungszuschlag, den du allerdings gesondert beantragen musst. Er beträgt aktuell 160 Euro für jedes Kind.